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Energieausweis...ein Pass für Ihr GebäudeBei Wohngebäuden muss seit dem 01.01.2009 bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt werden. |
Mit dem Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) soll für Mieter/Käufer einer Immobilie eine Einschätzung des Energieverbrauchs möglich werden. Ähnlich der Effizienzklasse bei Kühlgeräten soll nun durch diesen Ausweis abgelesen werden können, wie gut oder schlecht der energetische Zustand des Gebäudes ist. Doch muss man hier vor unseriösen Angeboten warnen: Was passiert, wenn ein Energieausweis ausgestellt wird, der gar nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Oder Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden, die unnötig sind? Wenn das Gebäude falsch eingestuft wurde und so die Verkaufs-/Vermietungschancen stark gesunken sind? Hier empfielt es sich, einen qualifizierten Fachmann zu Rate zu ziehen. Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen als Gebäudeenergieberater und zertifizierter Thermograf! Beim Ausstellen des Energieausweises verlasse ich mich nicht auf Fernprognosen, sondern nehme bei jedem Objekt eine Ortsbegehung vor. So erhalten Sie wertvolle Hinweise für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen! |
Quelle: Deutsche Energie Agentur GmbH | Durch steigende Nebenkosten wird in Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt. | Hier finden Sie alle Informationen zum Energieausweis (Deutsche Energie-Agentur) |
Sichern Sie sich daher durch die Vorlage des Energie-Ausweises einen Marktvorteil bei Verkauf oder Vermietung! |
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