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...zur Thermografie Die Infrarotstrahlung (=Wärmestrahlung) kann zwar über die Haut, nicht aber mit dem Auge wahrgenommen werden.Alle Gegenstände mit einer Temperatur über dem absoluten Nullpunkt von -273° C (also auch z. B. Eiswürfel) geben infrarote Wärmestrahlung ab. Die Wärmestrahlung wird mit einer Infrarot-Kamera gemessen und in ein Wärmebild umgerechnet. Dieses Wärmebild kann ein qualifizierter Thermograf analysieren und so Schwachstellen an einem Gebäude aufdecken.
Um ein aussagefähiges Wärmebild zu erhalten sollte eine möglichst große Differenz zwischen Außen- und Innentemperatur
(mindestens 10° C) herrschen. Daher sollte eine Thermografie in der kalten Jahreszeit vorgenommen werden.
Abgesehen davon, dass man für eine Infrarot-Kamera einen sehr hohen Betrag aufwenden muss, sollten solche Aufnahmen nur von
qualifizierten Fachleuten
durchgeführt werden, da die Interpretation der aufgenommenen Bilder ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung erfordert.
Als Wärmebrücke bezeichnet man Bereiche in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die
Wärme schneller nach außen transportiert wird als durch die anderen Bauteile.
Durch Fugen, Ritze und sonstige Öffnungen in der Gebäudehülle findet ein erhöhter Wärmeabfluss statt, welcher
zu erhöhten Energieverlusten führt. Außerdem besteht die Gefahr von Wasserdampfkonvektion, die selbst bei
kleineren Durchdringungen zu Bauschäden führen kann.
Wenn beheizte Gebäude von außen thermografiert werden, spricht man von einer Außenthermografie.
Bei der Innenthermografie wird das Gebäude gleichmäßig aufgeheizt; der Thermograf untersucht bei der Begehung die Innenseite der
Außenhülle des Gebäudes. Da die (bei der Außenthermografie beschriebenen) Störgrößen im Innenbereich zum größten
Teil ausgeschlossen werden können, ist die Innenthermografie die genauere und aussagekräftigere Methode, um Schwachstellen
am Gebäude aufzudecken. Was ist der Unterschied zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis?
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt und vom Energieberater
witterungsbereinigt umgerechnet. Er soll zeigen, ob ein Gebäude einen gewissen Energiestandart erfüllt.
Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird der energetische Zustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster...)
und der Heizungstechnik zugrunde gelegt. Hierfür sind umfassende Informationen aufzunehmen und auszuwerten. Das Ergebnis der
umfangreichen Berechnungen ist vergleichbar mit der Energieeffizienzklasse der Elektrogeräte; d. h.
Die Regelungen traten schrittweise in Kraft. Hier die wichtigsten Daten im Überblick:
Welcher Ausweis für welches Gebäude? Bis zum 01.10.2008 hatten alle Hausbesitzer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Nach diesem Stichtag benötigen Eigentümer
Wer kann einen Zuschuss beantragen und wie hoch ist dieser?
Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2
Wohneinheiten können einen Antrag
auf Zuschuss (Programmnummer 430) stellen. Die Zuschusshöhe beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal
5.000 € pro Wohneinheit.
In welcher Höhe kann ein Darlehen in Anspruch genommen werden und wer kann einen Antrag stellen?
Diesen Antrag können alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden stellen.
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